Ausblick: Eine Verfassung für die europäische Republik

Die heutige EU ist zutiefst undemokratisch. De facto hindert sie Europäer:innen daran, in essentiellen Bereichen wirksame demokratische Kontrolle auszuüben – beispielsweise in der Währungs-, Fiskal- und Arbeitsmarktpolitik. Nicht Parlamente bestimmen den Kurs europäischer und nationaler Politik, sondern eine ungewählte Elite neoliberaler Brüsseler Technokrat:innen, Bänker:innen und Wirtschaftsoligarch:innen sowie ihre tausenden Lobbyist:innen, mit denen unsere Staats- und Regierungschefs in der Black Box der Brüsseler Institutionen zusammenarbeiten Die Folgen sind massive Ungleichheit und Armut, das Fortschreiten der Klimakrise und eine zunehmende Desillusionierung gegenüber demokratischen Regierungen, die zum Entstehen politischer Monster überall in Europa.

Im Kern dieser Krisen liegt der Versuch, politische Entscheidungen dem demokratischen Prozess zu entziehen, indem sie als „unpolitisch“, „rein technisch“ oder „neutral“ erklärt werden. Der Preis dieser Depolitisierung ist die zunehmende Desintegration der EU und eine Demokratie, die zur reinen Fassade verkommt.

Wir lehnen sowohl die EU, wie sie heute ist, als auch ihre zunehmende Desintegration ab. Weder wollen wir uns der Herrschaft der Brüsseler Technokratie ergeben, noch wollen wir zurück zu vereinzelten, abgeschotteten Nationalstaaten. Unser Ziel ist stattdessen die Schaffung einer europäischen Demokratie, in der alle Menschen gleich an Würde und Rechten sind.



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  • Hin zur Europäischen Republik

Europa muss demokratisiert werden oder es wird zerfallen. Deshalb setzen wir uns für die Weiterentwicklung der Europäischen Union zu einer föderalen Europäischen Republik mit den Grundpfeilern Freiheit als Nichtbeherrschung, rechtlicher Gleichheit, Gewaltenteilung und zivilgesellschaftliche Beteiligung ein. In ihr sollen die Bürger:innen Europas ein gemeinsames Parlament sowie weitere legislative Organe  wählen dürfen. Ordnungsrahmen sollen nicht länger die Nationalstaaten, sondern Regionen und Städte sein. Eine verfassungsgebende Versammlung soll einen neuen Gesellschaftsvertrag für die Errichtung der Europäischen Republik erarbeiten und beschließen.

  • Europäische Staatsbürger:innenschaft

Wir wollen die Europäische Unionsbürgerschaft zu einer echten, nicht verwirkbaren Europäischen Staatsbürger:innenschaft erweitern. Sie soll allen Menschen offenstehen, die auf dem Gebiet der Europäischen Union geboren wurden oder aufgewachsen sind oder sich länger als drei Jahre auf dem Territorium der EU befinden und versichern, die mit der Europäischen Staatsbürger:innenschaft einhergehenden Rechte und Pflichten zu achten und zu schützen. Durch die Europäische Staatsbürger:innenschaft erhalten die Bürger:innen Europas volle soziale, bürgerliche und politische Rechte, deren Einhaltung die Europäische Union beziehungsweise eine Europäische Republik garantieren muss.

  • Etablierung einer neuen vierten Gewalt, der Konsultative

Um die Demokratie näher an die Bürger:innen zu koppeln, wollen wir eine neue vierte Gewalt – die Konsultative – in einer europäischen Verfassung verankern. Die Konsultative soll sich nach dem Vorbild der irischen Citizen’s Assembly aus ausgelosten Bürger:innen als repräsentative Auswahl der Gesellschaft zusammensetzen. Sie wird auf allen politischen Ebenen von der Kommune bis zu den höheren legislativen Organen eingerichtet. In ihrer gesetzgebenden Kompetenz ist sie den anderen Komponenten gleichberechtigt.

Grafik: Organigramm der Institutionen einer europäischen Republik

  • Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre

Ob in der Klima-, Bildungs- oder Familienpolitik – vielfach sind besonders junge Menschen von politischen Entscheidungen betroffen, die sie selbst jedoch nicht über den Weg der Stimmabgabe beeinflussen können, weil sie noch nicht volljährig sind. Wir sehen keinen Grund, Personen erst ab dem Alter von 18 Jahren die Beteiligung an Wahlen zu erlauben. Wir möchten  bei allen Wahlen allen Bürger:innen bereits ab 16 Jahren das aktive Wahlrecht gewähren und ihnen einen Wahlschein zusenden. Ergänzend wollen wir die politische Bildung verbessern und ausbauen.

  • Demokratisches Wahlrecht für alle

Wir sehen keinen Grund, Menschen aufgrund ihrer Herkunft von demokratischen Wahlen auszuschließen. Deswegen wollen wir auch Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die länger als ein Jahr in Deutschland gemeldet sind, einen Wahlschein für alle Wahlen in Deutschland zusenden.

  • Unabhängige Kommunen und Regionen

Wir wollen die Unabhängigkeit von Kommunen und Regionen stärken und ihre Eigenständigkeit in einem vereinten Europa schützen. Dafür wollen wir Kompetenzen auf die kommunale und regionale Ebene verlagern. Kommunen sollen ortsansässige Betriebe und Unternehmen auch über nationale Vorgaben hinaus regulieren dürfen. Insbesondere setzen wir uns dafür ein, dass Kommunen strengere Umwelt- und Arbeitsschutzauflagen erteilen dürfen. Ferner wollen wir Kommunen ermöglichen, über Investitionen im Rahmen des Green New Deals und über die Aufnahme von Flüchtlingen über feste Kontingente hinaus selbstbestimmt zu entscheiden.

  • Ein Europäischer Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk

Um eine europäische Öffentlichkeit zu schaffen, die in der Lage ist, die europäischen Institutionen zu kontrollieren und die Bevölkerung Europas zu informieren, wollen wir einen europäischen unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk etablieren. Existierende europäische Projekte wie den deutsch-französischen Fernsehsender ARTE wollen wir ausbauen.

  • Einklagbare Grundrechte in der Europäischen Union

Um die Grundrechte der Europäischen Bürger:innen zu schützen, setzen wir uns für eine einheitliche Charta der Grundrechte ein, die von und für die breite europäische Öffentlichkeit geschrieben wird und die Menschen auf allen Regierungsebenen und an allen Orten Europas schützt. Alle Gemeinden in ganz Europa wollen wir finanziell unterstützen, um Konsultationsprozesse durchzuführen. Die Charta soll überall auf dem Kontinent gelten, vom niedrigsten Amtsgericht bis hin zum Europäischen Gerichtshof. Dafür wollen wir Artikel 51 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union streichen.

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